Bei den „Fixed Push Hands“ handelt es sich um Partnerübungen im Taijiquan, bei denen der Ablauf der Bewegungen genau vorgeschrieben ist. Die Rolle des „Angreifers“ und des „Verteidigers“ wechselt ohne Unterbrechung zwischen den beiden Übenden hin und her.
Es ist Teil der Übung, durch Fühlen herauszufinden, wann der aktive und wann der passive Part beginnt und endet. Wann bin ich „Angreifer“, ab wann „Verteidiger“? Wann sind meine Bewegungen „Yang“ und wann „Yin“? Die Übergänge sind fließend, anfangs ungeschickt und holprig, manchmal unklar. Mit dem Übungsfortschritt werden die ‚Grenzen‘ erkennbarer, eindeutig.
Im Alltag drückt sich dieses Üben für mich in der Frage aus:
Ist das jetzt gerade meine Angelegenheit oder Deine?
Viele Entscheidungen werden klarer und sind viel einfacher zu treffen, wenn ich mir darüber bewusst bin, ob ich für etwas überhaupt zuständig bin. Wo endet mein Zuständigkeitsbereich, wo beginnt er?
Die Bedeutung dieser Frage im Alltag erkannte ich insbesondere während meiner Tätigkeit in der Staatsanwaltschaft. In der Anleitung für die jungen Assessoren (angehende Juristen, die einige Monate die Tätigkeiten der Staatsanwaltschaft kennenlernen) steht:
„Wenn Ihnen ein neuer Fall vorgelegt wird, beantworten Sie zunächst zwei Fragen:
1. Warum wir?
2. Warum ich?“
Jetzt unterdrücken wir mal für einen Augenblick den tradierten Reflex der Beamtenschelte und betrachten, was diese seltsame Aufforderung bedeutet: Es ist keine Arbeitsscheu, sondern die Abgrenzung von Zuständigkeiten. Das ist notwendig, weil eine (mögliche) Straftat nur EINMAL geahndet werden darf. Die Zuständigkeit (räumlich und sachlich) ist also eindeutig und korrekt festzustellen. Die Frage lautet : Warum wir, sind wir eindeutig die zuständige Staatsanwaltschaft? Wenn ja, warum ich, fällt diese mögliche Tat in mein Dezernat?
Meine Erkenntnis: Es ist nicht notwendig, alles zur eigenen Angelegenheit zu machen. Im Gegenteil, es ist deutlich angenehmer, die Themen dort zu lassen, wo sie hingehören.
Das ist Meins und das? Das ist Deins.
Schreibe einen Kommentar